05.10.2021

Selfstorage: So schützen Sie Ihren Besitz richtig

Neben den von den Betreibern ausgezeichnet gesicherten Selfstorage Anlagen trägt der Mieter selbst erheblich zur Sicherheit bei.

Selfstorage: So schützen Sie Ihren Besitz richtig

Selfstorage: So schützen Sie Ihren Besitz richtig

Die Sicherheit von Lagerräumen hat bei den Anbietern hohe Priortät, denn nichts könnte für das Geschäft schädlicher sein, als wenn Schäden am Lagergut durch Diebstahl, Feuer oder bauliche Unzulänglichkeiten entstehen würden.

Sicherheitsvorkehrungen im Objekt

Selbstverständlich sind die kundenfreundlichen baulichen Anlagen und die gute Erreichbarkeit durch eine intakte Infrastruktur bei der Wahl eines Lagers bedeutend, aber die Sicherheit Ihrer eingelagerten Güter steht an oberster Stelle.

Die Gelände werden durch entsprechende Zäune oder Mauern vor dem Zutritt von fremden Personen und durch Videoüberwachung geschützt. Zugangskontrollen und ein patrouillierender Sicherheitsdienst optimiert das Sicherheitssystem. Jedes offene Fenster oder Tür wird entdeckt und das Kontrollsystem wird meist durch weitere technische Alarmsysteme ergänzt.

Schlösser sind der Knackpunkt

Die Schließlagen in den Selfstorage Anlagen gewährleisten Ihnen durch modernste Technik ein größt mögliches Maß an Sicherheit. Konventionelle Schlösser oder Zahlencode-Schließungen werden heutzutage immer öfter durch Smartphone-Türschließanlagen erneuert. Mit einer dem Online-Banking ähnlichem, komplex verschlüsselten Kommunikation ist das gesamte Gelände und Ihr Lagerraum optimal gesichert. Sie können nun getrost Ihr Hab und Gut mit einem sicheren Gefühl einlagern.

Die digitalen Sicherungssysteme bieten eine professionelle Zugangskontrolle mit einer Technik, die höchste Industriestandard gewährleistet. Gleichzeitig wird rund um die Uhr die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit gemessen und gesteuert, damit empfindliches Lagergut keinen Schaden nimmt.

Verantwortung des Mieters

Einen großen Teil zur Sicherheit müssen Sie als Mieter beitragen, denn Sie selbst haben einige Punkte unbedingt zu beachten, wenn Sie Gegenstände einlagern wollen.

Alle Sicherheitsvorkehrungen nützen nichts, wenn Sie Ihr Lager und die dort aufbewahrten wertvolleren Gegenstände wie in einem Selbstbedienungsladen präsentieren. Leider könnten andere Mieter, die berechtigten Zugang haben, auf Ihr Lager aufmerksam werden, wenn Ihre Schätzchen eine große Verlockung darstellen.

Selbstverständlich sind Kisten oder Kartons zu beschriften, jedoch können Kisten mit Hinweisen auf Wertvolles so gestellt werden, dass die Aufschrift von draußen nicht lesbar ist oder Sie wählen ein Geheimwort für Ihre Kostbarkeiten.

Die wertvollen Sachen stellen Sie bitte nach hinten in das Lager, denn sollte wirklich einmal jemand einbrechen, wird einfach nur schnell zugegriffen. Für einen Dieb bleibt keine Zeit in einem Lager herumzuräumen, denn er muss schnell wieder verschwinden.

Was darf aus Sicherheitsgründen nicht gelagert werden?

Auf jeden Fall dürfen oder sollten Sie zum Schutz der Gebäude und der Lagerräume sowie der allgemeinen Sicherheit bestimmte Gegenstände nicht lagern. 

Was gehört nicht in einen Lagerraum:

1. Sämtliche Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld, Wertpapiere oder Sparbücher,

2. Lebewesen oder Pflanzen, die im Lager sterben oder verrotten würden, 

3. verderbliche Waren, 

4. Lagergut, das besondere klimatische Bedingungen in Bezug auf Temperatur oder Luftfeuchtigkeit benötigt,

5. Sachen, die Dritte aufgrund Geruch, Rauch, Lärm oder anderer Emissionen belästigen oder gar gefährden würden. 

6. Potenziell gefährliche Materialien wie z. B. Farben, Benzin, Öl, Lösungsmittel, Waffen, Munition, Sprengstoff und andere explosive Stoffe, Chemikalien, radioaktive Materialien, biologische Kampfstoffe, Giftmüll, Asbest, Abfallstoffe/Sondermüll gehören nicht in einen Lagerraum.

Mit der Hausordnung wird jeder Mieter über bestehende Rechtsvorschriften informiert, um Schäden zu vermeiden und die Sicherheit für Personen und deren Lagergut zu gewähren.


» Jetzt 📦 Lagerraum buchen